HOAI: EuGH kippt verbindliche Mindest- und Höchstsätze

HOAI: EuGH kippt verbindliche Mindest- und Höchstsätze

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) war bislang gesetzliches Preisrecht und gab einen verbindlichen Gebührenrahmen für die in ihr geregelten Leistungen vor. Die Vergütung errechnete sich i.d.R. auf Basis vorab zu berechnender Baukosten eines Projekts (Kostenberechnung). Über- oder Unterschreitungen der in der HOAI vorgegebenen Mindest- bzw. Höchstsätze waren bislang nicht zulässig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun am 4. Juli 2019 entschieden, dass diese Festlegung von verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

Die Argumente der Bundesrepublik für den Erhalt eines Preiskorridors – zugunsten des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung – überzeugten die Richter nicht.

Möglichkeiten zur Preisorientierung hält das Gericht jedoch grundsätzlich für sinnvoll. Auch die HOAI im Übrigen (Leistungsinhalte etc.) könnte nach dem Urteil weiterhin Bestand haben. Der Gesetzgeber muss die HOAI allerdings anpassen. Bis dahin haben ggf. angerufene Gerichte die Beachtung des EuGH-Urteils sicherzustellen.

Kammern für Erhalt qualitätssichernder Regelungen

Architekten- und Ingenieurkammern plädieren bereits für einen Erhalt der HOAI als bewährten Rahmen für ausgewogene, qualitätssichernde Honorargestaltungen. Modifizierte Vergütungsregelungen könnten z.B. festlegen, dass – sofern nicht anders vereinbart – die Mittelsätze der HOAI in Ansatz zu bringen sind. In jedem Fall sollte aber geregelt sein, dass die Vergütung der Architekten und Ingenieure zumindest angemessen (bzgl. Art der Aufgabe und Umfang der Leistung) sein muß.

Kein Preiskontrollrecht mehr für Altverträge 

Altverträge bleiben wirksam und hinsichtlich der Hauptleistungs- und Nebenpflichten unberührt. Mögliche Über- oder Unterschreitungen der Mindest- bzw. Höchstsatze in diesen Verträgen sind nun aber nicht mehr durch das Preiskontrollrecht der HOAI abgedeckt, d.h. im Streitfall werden Gerichte voraussichtlich keine Anpassung des Honorars mehr vornehmen.

Schriftliche Verträge mit klarer Honorarvereinbarung empfehlenswert

Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen sollten auch künftig rechtzeitig – und weiterhin schriftlich! – Verträge abgeschlossen werden, in denen die die Leistungen und die damit verbundene Vergütung klar geregelt sind. Hierbei kann auch immer noch Bezug auf die HOAI genommen werden. Oft kann es auch vorteilhafter sein, Pauschalhonorare für klar umrissenen Leistungsbilder zu vereinbaren.

Eines wird sich auch mit dem Urteil des EuGH nicht ändern: Leistungs- und Qualitätsanspruch an die Planung wird auch weiterhin gebührend honoriert werden müssen – oder wie ein Architekt mir in einem Vergabegespräch für Planungsleistungen mal sagte: „Wenn ich einen Nachlass gewähre, lasse ich nach.“ Spätestens jetzt ist ein qualifiziertes Vertragsmanagement gefragt.

Projektmanagement lernen

Projektmanagement lernen

KOSER. Projektmanagement ist seit heute am Start und will vor allem eines zeigen: Projektmanagement lernen können auch Bauherren. Mein Geschäftsmodell unterscheidet sich damit grundlegend von dem anderer Projektsteuerer. Ich verlasse den Weg der Übernahme von Dienstleistungen als interner/externer Projektmanager und verlagere meine Ressourcen hin zu der Vermittlung von Wissen, Lerninhalten und Know-how für eine qualifizierte Projektsteuerung von Bauprojekten – durch den Bauherrn selbst.

Als Bauherr haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Bauvorhaben zu steuern:

  • Sie überlassen das Projektmanagement Ihrem Architekten oder gar einem Bauunternehmen. Kann man machen, es ist aber weder deren originäre Aufgabe, noch in Ihrem Interesse, denn: damit steuern die sich selbst.
  • Sie haben eine eigene Bauabteilung, die das Projektmanagement für Sie übernimmt. Wie schön für Sie!
  • Sie delegieren das Projektmanagement an einen Profi, als „Bauabteilung auf Zeit“. Das habe ich durchaus gerne gemacht und Sie hätten es sich sicher verdient!
  • Sie steuern Ihr Projekt mittels Ihrer Intuition selbst. Nur wenn Sie viel Glück haben, geht nichts schief.

Oder 

  • Sie eignen sich das erforderliche Wissen an und nehmen das Management Ihres Bauvorhabens selbst in die Hand, denn:

Das nötige Wissen für ein qualifiziertes Projektmanagement für Bauprojekte kann man lernen!

Damit komme ich ins Spiel. Über 20 Jahre war ich professioneller Projektmanager und habe Kosten, Termine und Qualität gesichert. Für Bauherren, die weder die Zeit noch das Wissen hatten, das dafür notwendige Projektmanagement an ihrem Bauvorhaben selbst zu übernehmen. Das ändert sich nun grundlegend.

Von nun an können Sie das erforderliche Know-how von mir erlernen und selbständig agieren. Übernehmen Sie das Projektmanagement an Ihrem Bauvorhaben und werden Sie endlich zu einem ernstzunehmenden Gesprächspartner mit Führungsanspruch in ihrem Projekt. Ich helfe Ihnen dabei.

Gute Lerninhalte richten sich nach Ihrem Bedarf und aktuellen Herausforderungen.

Für die Übertragung meines Know-how und die Entwicklung passgenauer Lernformate ist ein regelmäßiger Abgleich mit den aktuellen Themenstellungen an Sie als Bauherr erforderlich.  Geben Sie mir daher eine Rückmeldung zu Ihren aktuellen Herausforderungen und den von Ihnen bevorzugten Lernformaten. Die Weiterentwicklung meines Angebotes wird dies berücksichtigen.

Bleiben Sie mit mir in Kontakt, um die aktuellen Entwicklungen nicht zu verpassen und erhalten Sie u.a. in diesem Blog regelmäßig wertvolle Tipps und Hinweise – für Bauherren, und die die es werden wollen. 

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg als Bauherr!