18 Milliarden Euro Fehlerkosten am Bau

18 Milliarden Euro Fehlerkosten am Bau

Nach einer aktuellen Analyse der BauInfoConsult ergaben sich auch in 2018 am gesamtdeutschen Bau wieder gigantische Fehlerkosten in Höhe von 17,8 Mrd. €. Der Fehlerkostenanteil am gesamten Branchenumsatz läge damit im Schnitt bei rund 14%.

Fundierte Studien überfällig

Die „Analyse“ ist vielmehr eine eher grobe Schätzung eines Marktforschungsinstituts, basierend auf der Befragung von fast 600 Fachleuten. Doch selbst wenn der Fehlerkostenanteil nur bei 10% läge (wozu ich bislang tendiert habe), wäre es unglaublich, dass Bauherren noch immer bereit sind, dies zu (er)tragen: 1 Mio. € vermeidbare Kosten pro 10 Mio. € Gesamtinvestitionskosten! Bei keiner anderen Investition würde das derart klaglos akzeptiert werden. 

Enorme Kosten, Jahr für Jahr. Aus diesem Grund sind wissenschaftlich fundierte Studien zur tatsächlichen Dimension längst überfällig. Zusätzlich notwendig wären aus meiner Sicht  umfassende und übergreifende Untersuchungen zur

  • Erkennung, 
  • Analyse, 
  • Bewertung, 
  • Überwachung, 
  • Steuerung und 
  • Kontrolle  

des Fehlerkostenrisikos.

Maßgebliche Ursachen bereits weitestgehend identifiziert

Die wichtigsten Ursachen sind jedoch längst ausgemacht: Planungs- und Berechnungsfehler, Kommunikationsversagen oder mangelhafte Bauleistungen. Und sicher auch eine unzureichende Bedarfsplanung, sowohl bei Großflughäfen als auch bei Einfamilienhäusern. Und das, obwohl den Bauherren die Risiken mittlerweile hinlänglich bekannt sein dürften.

Eigentlich ein klarer Fall für professionelles Bauprojektmanagement und die Norm ISO 31000: 2018, die das erforderliche Risikomanagement beschreibt. Probate Methoden. Problem: die Norm kennt im deutschen Baugeschehen kaum jemand und die Notwendigkeit eines qualifizierten Bauprojektmanagements verstehen bislang nur die „Profi-Bauherren.

Augen zu und durch

Der größte Auftraggeber in Deutschland – die öffentliche Hand – wird hier durch seine Rechnungsprüfungsämter schon maßgeblich observiert und die zuständigen Baumangementabteilungen werden regelmäßig gemaßregelt. Doch was machen die privaten Bauherren? Augen zu und durch? Könnte man meinen. Man ahnt zwar die Misere, läuft aber dennoch regelmäßig und relativ klaglos in die Kostenfalle. 

Bauherren müssen professioneller werden

Natürlich ist das Bauen in Deutschland ein hochgradig individueller Prozess. Auf Fehlern beruhende Mehrkosten werden den Verursachern nur mit entsprechendem Aufwand zuzuordnen sein. Dafür braucht es Interesse und Know-how auf Seiten des Auftraggebers. 

Ich appelliere an die Bauherren, nicht nur um die wenigen Prozentpunkte bei den Finanzierungszinssätzen zu kämpfen, sondern auch um die Vermeidung der wesentlich relevanteren Fehlerkosten. Das mühsam ausgehandelte Plus bei der Finanzierung wird nämlich gerade dort wieder verpulvert. Bauherren sind gut beraten, wenn sie ihre Projekte möglichst professionell managen und kontrollieren. Die Instrumente und Methoden hierzu sind in Fachkreisen bekannt. Wer sie nicht kennt, kann sie erlernen oder das Projektmanagement an Fachleute delegieren.

Zu diesen und allen begleitenden Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich an.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg als Bauherr!

HOAI: EuGH kippt verbindliche Mindest- und Höchstsätze

HOAI: EuGH kippt verbindliche Mindest- und Höchstsätze

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) war bislang gesetzliches Preisrecht und gab einen verbindlichen Gebührenrahmen für die in ihr geregelten Leistungen vor. Die Vergütung errechnete sich i.d.R. auf Basis vorab zu berechnender Baukosten eines Projekts (Kostenberechnung). Über- oder Unterschreitungen der in der HOAI vorgegebenen Mindest- bzw. Höchstsätze waren bislang nicht zulässig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun am 4. Juli 2019 entschieden, dass diese Festlegung von verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

Die Argumente der Bundesrepublik für den Erhalt eines Preiskorridors – zugunsten des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung – überzeugten die Richter nicht.

Möglichkeiten zur Preisorientierung hält das Gericht jedoch grundsätzlich für sinnvoll. Auch die HOAI im Übrigen (Leistungsinhalte etc.) könnte nach dem Urteil weiterhin Bestand haben. Der Gesetzgeber muss die HOAI allerdings anpassen. Bis dahin haben ggf. angerufene Gerichte die Beachtung des EuGH-Urteils sicherzustellen.

Kammern für Erhalt qualitätssichernder Regelungen

Architekten- und Ingenieurkammern plädieren bereits für einen Erhalt der HOAI als bewährten Rahmen für ausgewogene, qualitätssichernde Honorargestaltungen. Modifizierte Vergütungsregelungen könnten z.B. festlegen, dass – sofern nicht anders vereinbart – die Mittelsätze der HOAI in Ansatz zu bringen sind. In jedem Fall sollte aber geregelt sein, dass die Vergütung der Architekten und Ingenieure zumindest angemessen (bzgl. Art der Aufgabe und Umfang der Leistung) sein muß.

Kein Preiskontrollrecht mehr für Altverträge 

Altverträge bleiben wirksam und hinsichtlich der Hauptleistungs- und Nebenpflichten unberührt. Mögliche Über- oder Unterschreitungen der Mindest- bzw. Höchstsatze in diesen Verträgen sind nun aber nicht mehr durch das Preiskontrollrecht der HOAI abgedeckt, d.h. im Streitfall werden Gerichte voraussichtlich keine Anpassung des Honorars mehr vornehmen.

Schriftliche Verträge mit klarer Honorarvereinbarung empfehlenswert

Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen sollten auch künftig rechtzeitig – und weiterhin schriftlich! – Verträge abgeschlossen werden, in denen die die Leistungen und die damit verbundene Vergütung klar geregelt sind. Hierbei kann auch immer noch Bezug auf die HOAI genommen werden. Oft kann es auch vorteilhafter sein, Pauschalhonorare für klar umrissenen Leistungsbilder zu vereinbaren.

Eines wird sich auch mit dem Urteil des EuGH nicht ändern: Leistungs- und Qualitätsanspruch an die Planung wird auch weiterhin gebührend honoriert werden müssen – oder wie ein Architekt mir in einem Vergabegespräch für Planungsleistungen mal sagte: „Wenn ich einen Nachlass gewähre, lasse ich nach.“ Spätestens jetzt ist ein qualifiziertes Vertragsmanagement gefragt.